Pflegesätze

Die Pflegesätze werden von den Kostenträgern der Sozialhilfe bestehend aus dem Landschaftsverband
Rheinland als auch von der zuständigen Pflegekasse ermittelt.

Unsere Pflegesätze belaufen sich derzeit auf folgende Beträge:

Haus I

Einzelzimmer Doppelzimmer
Stufe 0 104,98 101,64
Stufe 1 110,95 107,61
Stufe 2 116,92 113,58
Stufe 3 122,90 119,56



Haus II und Haus III

Einzelzimmer Doppelzimmer
Stufe 0 97,71 96,59
Stufe 1 103,68 102,56
Stufe 2 109,65 108,53
Stufe 3 115,63 114,51

 

Die Investitionskosten im Haus I betragen € 19,99 im Doppelzimmer und € 23,33 im Einzelzimmer.
Die Investitionskosten in unseren Häusern II und III betragen € 14,94 im Doppelzimmer
und € 16,06 im Einzelzimmer.

Die detailierte Zusammensetzung der Pflegesätze mit den Positionen:
1. Unterkunft und Verpflegung, 2. Pflegekosten und 3. Investitionskosten
kann in unserer Verwaltung erfragt werden.
Die Pflegekasse stellt die Pflegebedürftigkeit fest und unterstützt je nach
Einstufung die Heimkosten.

Für die Einstufung in die Pflegestufe 1 werden 1.023,00 gezahlt,
für die Einstufung in die Pflegestufe 1 werden 1.279,00 gezahlt,
für die Einstufung in die Pflegestufe 1 werden 1.510,00 gezahlt.